Lehrgänge
des KSB Leer
Förderungen und Service
Die Sportjugend Leer unterstützt Sportvereine im Landkreis bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendarbeit.
Neben Qualifizierungsangeboten stehen finanzielle Fördermöglichkeiten sowie praktische Serviceangebote zur Verfügung.
Zuschüsse für Jugendfreizeiten
Jugendfreizeiten können im Rahmen der verfügbaren Mittel bezuschusst werden.
Voraussetzungen
- mindestens 6 Teilnehmende
- Alter: 6-22 Jahre
- Dauer: mindestens 5 Tage (inkl. An- und Abreise)
- Betreuungsschlüssel: 1 Betreuungsperson je 6 Teilnehmende
Förderhöhe
- bis zu 0,50 € pro Teilnehmenden und Tag
- Betreuungspersonen mit gültiger JuLeiCa: bis zu 1,00 € pro Tag
Verfahren
- Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
- Nach Abschluss: Teilnehmerliste und Erstattungsantrag einreichen
Die Förderung erfolgt im Rahmen der geltenden Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eventgeräte
Für Vereinsaktionen, Sportfeste und Veranstaltungen stehen Eventgeräte zur Ausleihe bereit, unter anderem Hüpfburg, Bungee-Run, Soccer-Court, Spacetrainer und Sportmobil.
Voraussetzung für die Nutzung ist eine Einweisung bzw. der Erwerb einer Eventgerätecard.
Ausleihe und Informationen unter dem Link: Eventgeräte Leer
Kooperationen: Sport & Ganztag
Die Sportjugend Leer unterstützt Kooperationen zwischen Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten.
Beratung erfolgt zu:
- Initiierung neuer Kooperationen
- Rahmenbedingungen und Vertragsfragen
- Fördermöglichkeiten
- Einsatzmöglichkeiten von FSJ/BFD im Sport
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Gesamtumfang von 8 Zeitstunden an 5 Werktagen pro Woche sowie max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien vor.
Er wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt – ab der ersten Klasse aufsteigend, das heißt:
- ab 01.08.2026: Kinder des 1. Schuljahrgangs an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2027: Kinder des 1., 2. Schuljahrgangs (aufsteigend) an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2028: Kinder des 1., 2., 3. Schuljahrgangs (aufsteigend) an jeder Grundschule.
- ab 01.08.2029: Kinder des 1. – 4. Schuljahrgangs an jeder Grundschule.
Die jeweiligen Kommunen entscheiden vor Ort, an welchen Ganztagsgrundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Sportvereine – starke Partner für Ganztagsschulen
Bereits 2009 beschlossen der Vorstand der Sportjugend Niedersachsen und das Präsidium des LSB Niedersachsen ein Positionspapier. Dieses Papier betont, dass Kooperationen zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen:
- Den Kindern und Jugendlichen durch Spaß und Bewegung beim Lernen
- Den Schulen ermöglichen, ihre Angebote zu erweitern und ihre Attraktivität zu steigern.
- Den Sportvereinen neue Zielgruppen erschließen.
- Den Erziehungsberechtigten und Eltern eine gute Betreuung ihrer Kinder ermöglichen.
- Den Bildungs- und Gesundheitsstandard von Kindern und Jugendlichen verbessern und die Ressourcen der Ganztagsschulen sowie des organisierten Sports optimal nutzen
Warum lohnt sich ein Engagement für Sportvereine in der Ganztagsschule?
- Förderung des Nachwuchses: Durch die Zusammenarbeit mit Schulen können junge Talente frühzeitig entdeckt und gefördert werden. Dies sichert langfristig den Nachwuchs für den Verein.
- Stärkung der Vereinspräsenz: Ein Engagement in der Ganztagsschule erhöht die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Vereins in der lokalen Gemeinschaft.
- Gesellschaftlicher Beitrag: Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gesundheit, Bewegung und sozialer Integration von Kindern und Jugendlichen.
- Mitgliedergewinnung: Schüler*innen, die durch Schulprojekte positive Erfahrungen mit dem Verein machen, treten möglicherweise dem Verein bei und werden langfristige Mitglieder.
- Finanzielle Fördermöglichkeiten: Kooperationen mit Schulen können Zugang zu neuen finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, zur Aktivierung von (geteilter) Hauptamtlichkeit im Verein bieten.
- Netzwerk und Partnerschaften: Die Zusammenarbeit mit Schulen eröffnet neue Netzwerke und Partnerschaften, die für den Verein von Vorteil sein können.
- Nutzung von Ressourcen: Schulen bieten oft Sportanlagen und Räumlichkeiten, die der Verein (exklusiv) für seine Aktivitäten nutzen kann.
- Erweiterung des Angebots: Der Verein kann sein Angebot durch Schulprojekte erweitern und diversifizieren, z.B. durch spezielle AGs oder Ferienprogramme.
- Positive Imagebildung: Ein Engagement in der Schule stärkt das Image des Vereins als gemeinnützige und engagierte Institution.
- Förderung von Ehrenamt und Engagement: Die Zusammenarbeit mit Schulen bietet Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Mini-Sportabzeichen
Der LandesSportBund Niedersachsen hat ein Mini-Sportabzeichen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entwickelt. Im Rahmen einer kleinen Bewegungsgeschichte begleiten die Kinder den Hasen Hoppel und den Igel Bürste auf dem Weg durch den Wald zur Geburtstagsfeier von Frau Eule. Unterwegs erleben sie gemeinsam aufregende Abenteuer.
Die Übungen des Mini-Sportabzeichens orientieren sich an den Grundfertigkeiten Laufen, Rollen, Balancieren oder Werfen. Alle Übungen können in unterschiedlich schwierigen Varianten absolviert werden. So wird kein Kind überfordert und kann die Aufgaben mit Spaß absolvieren.
Im kostenfreien Paket sind eine Anleitung und ein Übersichtsplakat aller Stationen enthalten sowie für jedes Kind:
- eine Urkunde und ein Abzeichen zum Aufbügeln
Neu: Förderung von Mini-Sportabzeichen Tagen: Der LSB Niedersachsen fördert die Durchführung von Mini-Sportabzeichentagen über seine „Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ mit bis zu 1.000€. Dieses Geld kann unter anderem für Übungsleiterhonorare ausgegeben werden.
Ausbilden, fortbilden, unterstützen, leiten und vieles mehr…
… sind unsere Aufgaben um den Sport im Landkreis Leer kontinuierlich zu verbessern. Wir vertreten sporttreibende Vereine bei kommunalen und staatlichen Stellen, fördern deren Ausbau oder die Neugründung. Aber auch die Jugendarbeit, bzw. -pflege und der Sportstättenbau sind unsere Aufgabenbereiche.
Die Zusammenarbeit zwischen Fachverbänden und Vereinen wird durch uns gefördert und gemeinsame Veranstaltungen unterstützen wir; auch Kulturveranstaltungen im Zusammenhang mit anderen kulturellen Vereinigungen oder Gruppierungen.