Sportstättenbau
Energetische Sanierung

Sportstättenbau: Förderung von Maßnahmen zur regenerativen Wärme- und Energieerzeugung

Seit dem 01.08.2023 stellt der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen zusätzlich 8 Millionen Euro bereit, damit Sportvereine ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch sanieren können. Das LSB-Präsidium hat Anfang Juli 2023 dazu Ergänzungen der aktuellen Richtlinien „Förderung des Sportstättenbaus“ beschlossen, die am 1. August 2023 in Kraft getreten sind.

Mit den Ergänzungen der Richtlinie verbunden sind deutlich höhere Förderzuschüsse des LSB für Maßnahmen der Energieeinsparung. Sportvereine können ab dem 01.08.2023 bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung beantragen.
Bei Baukosten ab 25.000 Euro müssen diese Maßnahmen im Rahmen einer Energieberatung empfohlen worden sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren.

Hinweis: Alle Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Energieeinsparung im Zusammenhang stehen, können nur mit bis zu 30% gefördert werden. Hierzu ist ein separater Antrag notwendig. Bei zusammenhängenden Anträgen können maximal 200.000 Euro gefördert werden.

Ansprechpartner beim KSB Leer e.V. ist
Jens Watermülder
Telefon: 0170/5543890
E-Mail: jens.watermuelder@ludwig-freytag.de