Informationen zur
Lizenzverlängerung

Lizenzverlängerungen

Innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 LE absolviert werden, um die Gültigkeit der Lizenz um weitere 4 Jahre zu verlängern. Zur Verlängerung ist kein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erforderlich. Erste-Hilfe-Kurse können jedoch mit 5 LE zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Sportbezogene Fortbildungen von externen Anbietern können mit max. 7 LE angerechnet werden.
Zur Lizenzverlängerung ist das Vorliegen der unterschriebenen Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport erforderlich, sofern diese noch nicht vorliegt.

Hinweis: Zur Ausstellung und Verlängerung der ÜL Lizenzen muss die unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt vorgelegt werden (siehe Download-Bereich).

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer wird wie folgt verfahren:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 LE im 1. Halbjahr um 4 Jahre und im 2. Halbjahr um 3 ½ Jahre verlängert.

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um 4 Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 4 oder mehr Jahre:
– Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 40 LE wahlweise von Modulen der Ausbildung im Umfang von 40 LE um 4 Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 10 oder mehr Jahre:
– Es besteht die Notwendigkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Die Richtlinien zur Lizenzverlängerung gelten sowohl für die ÜL-C-Lizenz Breitensport als auch für die ÜL-B-Lizenz Prävention.

Die Übungsleiterlizenz muss dort verlängert werden, wo sie ausgestellt wurde (z.B. LSB Niedersachsen, NTB, NFV). Wenn es sich um eine Lizenz des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. handelt, senden Sie die Lizenz mit den erforderlichen Nachweisen (per Mail) an den Sportbund, in dem ihr Verein Mitglied ist (z.B. KSB Leer bei Vereinen aus dem Landkreis Leer und Stadt Leer). Die Lizenz kann auch direkt über den LandesSportBund Niedersachsen e.V. verlängert werden: lizenz-bildung@lsb-niedersachsen.de

Ansprechpartnerin

Tomke Schulte
Sportreferentin
Stikelkamper Straße 45
26835 Hesel
0 49 50 – 98 79 02 -3
0 49 50 – 98 79 02 -9 (Fax)
tomke.schulte@ksb-leer.de